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Diskutiere Reihenfolge von Tagesordnungspunkten im Schachverein Bereich; Hallo Ich habe mal eine Frage zur Reihenfolge von Tagesordnungspunkten, zB auf der Einladung von Mitgliederversammlungen im Verein. was sollte oder muss zuerst geschehen: Die ...
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| | #1 |
| Reihenfolge von Tagesordnungspunkten Hallo Ich habe mal eine Frage zur Reihenfolge von Tagesordnungspunkten, zB auf der Einladung von Mitgliederversammlungen im Verein. was sollte oder muss zuerst geschehen: Die Wahl des Vorstands oder die Abstimmung über Anträge? Gibt es Regelungen für die Reigenfolge oder wie würdet ihr die Reihenfolge legen? Gruß DKopp | |
| | #2 |
| AW: Reigenfolge von Tagesordnungspunkten Top 1: Begrüßung Top 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung Top 3: Verlesung des Vorjahresprotokoll (event. auch Wahl eines Protokollführers) Top 4: Berichte (zumindest Vereinsvorsitzender, Kassenwart) Top 5: Entlastung des Vorstandes Top 6: Wahlen Top 7: Verschiedenes/Anträge Ich weiß aber nicht, ob das rechtlich so ist, allerdings kommen diese Punkte bei jeder Versammlung vor, auf der ich bisher war (und das nicht nur bei Schachvereienen) | |
| | #3 |
| AW: Reigenfolge von Tagesordnungspunkten Ich kenne es so, dass zuerst die Rechenschaftsberichte des Vorstands kommen, dann die Kassenprüfer, Entlastung des Vorstands, Neuwahl des Vorstands und dann die Anträge. Aber, ich wüsste nicht dass es verboten sein sollte, zuerst die Anträge zu behandeln. Nur Entlastung des Vorstands + Neuwahlen haben Priorität. Es gibt Anträge die verlaufen so kontrovers und langatmig, dass vielleicht keiner mehr Lust hat zu bleiben und die Neuwahl im Sand verläuft. | |
| | #4 |
| AW: Reigenfolge von Tagesordnungspunkten Ich halte es für wesentlich sinnvoller, die Anträge in der Amtszeit des neuen Vorstandes abzuhandeln, also nach Entlastung und Wahlen. | |
| | #5 |
| AW: Reigenfolge von Tagesordnungspunkten Die Einladungen die ich so bisher bekommen habe haben immer erst Anträge, dann Neuwahlen gehabt. Sinniger fänd ich auch, erst Wahlen, dann Anträge, ist aber nur "vom Gefühl" her so, weil Anträge sich ja auf das neue Jahr auswirken, und da muss der eventuell neue Vorstand mit leben, also sollten die Anträge auch unter dem neuen Vorstand zum Beschluss stehen. Ich habe in einer Mustereinladung auch die Reihenfolge "Anträge - Neuwahlen - Satzungsänderungen" gesehen, wobei mir das etwas auseinandergerissen erscheint, weil Satzungsänderungen ja in der Regel auf Antrag stattfinden. Dass man mit den Rechenschaftsberichten anfängt ist soweit auch klar, mir gehts im Moment nur um die Reihenfolge von Anträgen/Wahlen Mein persönlicher favourit der Reihenfolge wäre - Begrüßung - Feststellung Anwesende / Stimmen - Vorjahresprotokoll - Berichte Vorstand - Bericht Kassenprüfer - Entlastung - Neuwahlen (Man hat die Berichte des Vorstands noch im Kopf und weiß was sie geleistet haben und kann anhand dessen gut beurteilen, ob man diesen Vorstand nochmal haben will oder jemand anderen wählt. Außerdem ist damit die vorige Periode gewissermaßen "Abgeschlossen" und jetzt gehts ins neue Jahr) - Anträge - Planung fürs neue Jahr - Verschiedenes Wobei es - so meine ich es irgendwo mal gezwitschert gehört zu haben - nur bis zu einem bestimmten Punkt Abstimmungen geben darf. Wenn ich es richtig im Kopf habe, darf bis ausschließlich "Verschiedenes" zu den Tagesordnungspunkten abgestimmt werden, richtig? Gruß DKopp | |
| | #6 | |
| AW: Reihenfolge von Tagesordnungspunkten ...hier ein Auszug aus der Einladung zu unserer letzten MV: Zitat:
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| | #7 | |
| AW: Reigenfolge von Tagesordnungspunkten Zitat:
Falls solche Anträge tatsächlich eingegangen sind, dann muss die Mitgliederversammlung (MV) entscheiden, wie sie mit den verschiedenen Anträgen umgeht. In der Regel findet das direkt nach der Begrüßung in Form einer von der MV beschlossenen geänderten Tagesordnung statt, d.h. die Anträge werden eher in einer Art "Antrag zur Geschäftsordnung" und nicht inhaltlich behandelt. Wenn alles in einer ruhigen und gesitteten Form verläuft, wird man dabei die Aussprache zu den Anträgen samt Beschlußfassung auf einen Zeitpunkt nach den Neuwahlen des Vorstandes verlegen. Es gibt aber auch Anträge, die bergen "Sprengstoff pur" in sich und das Hauen und Stechen geht schon nach der Verlesung des Antrags*) los (das habe ich einmal bei der MV unseres Kreisverbandes der Labenshilfe erlebt). Dann liegt es an der Leitung der MV, in der Regel der alte Vorsitzende/Vorstand, wie man die MV gesittet über die Bühne bringt und dabei die dringend notwendigen Tagesordnungspunkte abarbeitet. Sollte das nicht gelingen, dann hat der Vorstand das Vergnügen zu einer weiteren MV laden zu müssen. *) In meinem Beispiel von der Lebenshilfe hatte sich der Vorstand verkracht und sich von einem Vorstandsmitglied getrennt. Der hat dann die MV mit ~ fünf Anträgen beglückt, bei denen der Vorstand z. T. die ordnungsgemäße Einreichung der Anträge bestritt. Dabei ging es um die Finanzierung des Neubaus eines Behindertenheimes für 24 Personen. Ich habe mich damals als Teilnehmer der MV, der ohne vorher informiert worden zu sein, Beschlüsse fassen und den Vorstand entlasten sollte, gar nicht wohl gefühlt. | ||
| | #8 |
| AW: Reihenfolge von Tagesordnungspunkten Deshalb ist es ja auch sinnvoll, Anträge inhaltlich nach den Wahlen zu bearbeiten, denn dann kommt auch eine Vertagung in Frage, ohne dass der Antrag in eine neue Amtszeit des Vorstandes fällt. Bei uns im Schachverein beträgt die Amtsdauer 2 Jahre, so dass jedesmal nur der halbe Vorstand neu gewählt werden muss. | |
| | #9 |
| AW: Reihenfolge von Tagesordnungspunkten Ohne Vorlage: 1. Begrüßung (Vorsitzender) 2. Wahl / Bestimmung des Protokollführers 3. Feststellung der Beschlußfähigkeit lt. Satzung (Teilnehmerliste durchlaufen lassen) 4. Genehmigung des letzten Protokolls 5. Berichte aus dem Vorstand und Aussprache hierzu (am besten nach jedem Einzelbericht, die Merkfähigkeit einer MV ist auch bei Denksportlern erstaunlich begrenzt!) a) Vorsitzender b) Kassenwart c) Jugendwart d) ... 6. Bericht des Kassenprüfers 7. Entlastung des Vorstands 8. Wahlen aller Art 9. Anträge 10. Verschiedenes | |
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