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Diskutiere Verletzen Aufgaben aus einem Buch das Copyrightrecht? im Support Bereich; Ich habe vor, umfangreiches Training aus dem Buch: "Fit im Endspiel" von Bernd Rosen anzubieten, in dem ich zu jeder Trainingseinheit, die bei Rosen vorkommt, ...
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| | #1 |
| Verletzen Aufgaben aus einem Buch das Copyrightrecht? Ich habe vor, umfangreiches Training aus dem Buch: "Fit im Endspiel" von Bernd Rosen anzubieten, in dem ich zu jeder Trainingseinheit, die bei Rosen vorkommt, seine Übungsaufgaben der Allgemeinheit bei uns im Forum zur Verfügung stellen will. Meine Befürchtung ist nun, daß das rechtlich nicht ganz einwandfrei ist. Zwar weiß ich, daß auf Diagrammstellungen kein Copyright existiert. Allerdings werde ich mit meinem Training ja quasi die ganzen Aufgaben aus seinem Buch anbieten, was dem Autoren vielleicht nicht gefällt (wieso sollen Kunden sein Buch kaufen, wenn sie die Aufgaben schon hier im Forum haben?). Deswegen wollte ich mich, bevor ich mein Training anbiete, mich vorher absichern. Ist mein Vorgehen einwandfrei oder könnte es für den Betreiber zu Problemen führen? Was sagen die Experten? | |
| | #2 |
| AW: Verletzen Aufgaben aus einem Buch das Copyrightrecht? ich bin kein experte aber das material hier sozusagen FAST 1 zu 1 zu posten kann nicht legal sein. wenn du das material benutzt und in deiner trainingsgruppe im verein damit arbeitest ist es jedoch legal, ja sogar von bernd rosen gewollt, immerhin gibt er ständig tipps wie du beim lehren (ja lehren) vorgehen sollst. | |
| | #3 |
| AW: Verletzen Aufgaben aus einem Buch das Copyrightrecht? Frag den Autor würde ich vorschlagen und wenn der was dagegen hat, würde ich auch dann darauf verzichten, wenn es legal wäre - aus Gründen der Fairneß. Ansonsten halte ich die Buchform für Papierverschwendung. | |
| | #4 |
| AW: Verletzen Aufgaben aus einem Buch das Copyrightrecht? Eine umfangreiche Wiedergabe hier verletzt imo das Urheberrecht. Wichtiger - weil unstrittig - ist das, was chessplace anmerkte. Es ist nicht fair (wahrscheinlich aber auch rechtswidrig), das Material eines Buchautors in Gänze oder in größeren Ausschnitten zu posten; es sei denn, er erteilt sein Einverständnis (wogegen einige Gründe sprächen). Vereinzelte Beispiele noch dazu mit eigenen Anmerkungen und Ergänzungen dürften unter das Zitatrecht fallen und stellen auch eine Werbung für das Gesamtwerk dar. Dagegen dürfte der Autor selten etwas einwenden und rechtlich scheint es mir auch deutlich sicherer. | |
| | #5 |
| AW: Verletzen Aufgaben aus einem Buch das Copyrightrecht? Alles klar, danke schön für eure Antworten. Ich werde das dann so handhaben, daß ich gelegentlich ein paar Aufgaben aus dem Buch poste, so wie ich das bei anderen Werken, die ich gelesen habe, auch getan habe. | |
| | #6 |
| AW: Verletzen Aufgaben aus einem Buch das Copyrightrecht? Sehe ich auch alles recht kritisch... Es bleibt aber trotzdem noch eine interessante Frag: Ist Schach Kunst ? Müsste man nicht eigentlich sogar den Urhebern der Stellung / der Aufgabe etwas zukommen lassen ? Für jede veröffentlichte Partie oder Stellung sollten die Spieler doch eigentlich auch etwas bekommen oder nicht ? Wird ein Musiksong im Radio gespielt so verdient der Künstler auch etwas daran... Entweder es gehört allen oder keinem... Klar, die (Fach-)Kommentare sind rein intellektuell betrachtet in einem anderen Licht zu sehen... -> Mehrwert | |
| | #7 |
| AW: Verletzen Aufgaben aus einem Buch das Copyrightrecht? Dr. Hübner hat mal versucht, eine Art Copyrightrecht für gespielte Partien durchzusetzen, zog sogar damit bis zum Bundestag, aber ist letztendlich damit gescheitert. | |
| | #8 |
| AW: Verletzen Aufgaben aus einem Buch das Copyrightrecht? es verletzt das copyright. | |
| | #9 | |
| AW: Verletzen Aufgaben aus einem Buch das Copyrightrecht? Zitat:
Studien sollten geschützt sein, da sie ja mit ästhetischen Motiven aufgebaut sind und damit eine Art Kunstwerk darstellen. @Kiffing: Korrektes zitieren fällt nicht unter Copyright. Immer die Quelle wissenschaftlich korrekt angeben und deutlich Bezug nehmen, dass das nicht deine Erkenntnisse und Arbeiten sondern die des Autors sind und dann sollten da rechtlich wenig Probleme entstehen, solange du nicht alles ohne Kontext 1:1 kopierst. Wie meinte jemand mal so provokativ: "Wenn man von einer Person klaut ist es ein Plagiat. Wenn man von 5 Personen klaut ist es ein Review. Wenn man von 10 Personen klaut ist es eine Promotionsarbeit." Beispiel: Du redest von Bauernendspielen und schreibst dazu "blablub bla, Opposition ist toll blablub bla". Danach hast du ein tolles Beispiel: "Bernd Rosen gibt im seinem Buch "Fit im Endspiel" folgendes Übungsbeispiel (s. Diagramm 1; Quelle: Bernd Rose, Fit im Endspiel, DerundderVerlag, 20XY)." Das ist in jedem Fall erlaubt. | ||
| | #10 |
| AW: Verletzen Aufgaben aus einem Buch das Copyrightrecht? Man kann nicht das ganze Buch abdrucken. Das ist ein eklatanter Verstoß. Einzelne Aufgaben sicherlich, wobei es in Endspielbüchern sowieso meist so ist, dass auf bereits bekannte Stellungen und Studien zurückgegriffen wird. | |
| | #11 |
| AW: Verletzen Aufgaben aus einem Buch das Copyrightrecht? Zum Thema Schach und Urheberrecht gibt es ein Gutachten vom Deutschen Schachbund: http://recht.schachbund.de/pdf_dateien/gutachten.pdf | |
| | #12 |
| AW: Verletzen Aufgaben aus einem Buch das Copyrightrecht? Ok, also ich verstehe das, was ihr insgesamt sagt, so: Ein Diagramm ist ok, aber in der Summe (aus einem bestimmten Werk) nicht. | |
| | #13 |
| AW: Verletzen Aufgaben aus einem Buch das Copyrightrecht? Angesichts dessen, das dieses Buch unverschämte 13,70 Euro kostet und der Autor wohlmöglich auch noch den ein oder anderen Euro am Verkauf verdient, ist es natürlich dringend an der Zeit, das ein Kiffing den Inhalt der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stellt. Vorsichtshalber schreibe ich es nochmal: Das war eben Ironie. | |
| | #14 |
| AW: Verletzen Aufgaben aus einem Buch das Copyrightrecht? Es gibt kein "Rechtsurteil" gegen Hübner. Hübner hatte sich (erfolglos) an den Petitionsausschuss des Bundestages gewandt mit dem Anliegen, nötigenfalls das Urheberrechtsgesetz so zu ändern, dass künftig auch Schachpartien urheberrechtlich geschützt seien. Dass das Buch des Herrn Rosen als Werk der Literatur Urheberrechtsschutz genießt, dürfte dagegen außer Frage stehen, und zwar vollkommen unabhängig davon, ob die darin aufgeführten Partiebeispiele für sich betrachtet Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind. Zitate sind erlaubt, die 1:1 Übernahme des gesamten Buches ist aber kein Zitat mehr, selbst wenn die Quelle genannt wird. Mit meinen besten schachlichen Grüssen | |
| | #15 | |
| AW: Verletzen Aufgaben aus einem Buch das Copyrightrecht? Zitat:
Geregelt ist es in § 51 Urhg . Es gibt außerdem diverse Urteile zu dem Thema. Die kommentarlose Wiedergabe ist nach meiner persönlichen Einschätzung (bin kein Jurist!) jedenfalls kein korrektes Zitat, selbst bei vollständiger Angabe der Quelle nicht. Es muss auf jeden Fall ein eigenes neues Werk geschaffen werden und das Zitat muss auch notwendig hierfür sein, z.B. als Beleg für eine getroffene Aussage. Eventuell ist auch noch mehr zu bedenken (bin kein Jurist s.o.). | ||
| | #16 |
| AW: Verletzen Aufgaben aus einem Buch das Copyrightrecht? Aber wie ist es mit Diagramme? 90% der Endspieldiagramme in neuen Ausgaben sind auch "geklaut" (chéron, averbakh, dworetzky, nimzowitsch)? wenn man jetz einfach Rosen's kommentar ein bisschen umformuliert dürfte sich doch kein Problem stellen. und Reine Varianten sind eh nicht geschützt wenn ich mich nicht irre. | |
| | #17 | |
| AW: Verletzen Aufgaben aus einem Buch das Copyrightrecht? Zitat:
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| | #18 |
| AW: Verletzen Aufgaben aus einem Buch das Copyrightrecht? Wir hatten Urheberrechtsfragen an anderer Stelle im Feld - meine erinnerung versagt wo genau - bereits einmal recht ausführlich und für meine Begriffe ziemlich fundiert besprochen. Diagramme und Zugfolgen sind grundsätzlich nicht geschützt. Eine Zusammenstellung von Diagrammen mit Zugfolgen (und dazu noch Erläuterungen u.a.) ist für meine Begriffe als Werk zu sehen, insbesondere wenn eine erkennbare übergeordnete Thematik gegeben ist. Die Wiedergabe derartiger Zusammenstellung ohne ausführliche, erkennbare eigene Bearbeitung (wie z. B. "Materialien zu Bernd Rosens Endspielfitness" geprüft und überarbeitet durch Albert Schachstein mit lediglich kurzen Zitaten aus dem Grundwerk, die für eigene Ausführungen und Erklärungen notwendig sind) wäre ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Interessant ist die Frage, was passiert, wenn man alle Beispiele nimmt, die bereits bei Cheron, Awerbach, Pachman, Keres, Müller/Lamprecht, Dworetzki, Portisch, Endspielenzys von CI usw. enthalten sind - also "Lehrbuchstellungen", zu denen bereits mehrere Autoren etwas veröffentlicht haben. Es dürfte dann etwas schwieriger werden, festzustellen, gegen wessen Urheberrecht man verstieß, wenn man eine eigene Ordnung anlegt. Verbalkommentare der einzelnen Autoren sind dann ein Indiz, wenn sie über gelegentliche Zitate hinausgehen und keine eigene Beschäftigung mit dem Zitateinhalt erfolgt. Die Beschäftigung mit und Auswertung von mehreren Quellen mit eigenen Ergebnissen und Schlußfolgerungen ist aber wohl das, was man eine eigene (wissenschaftliche) Arbeit nennt. Ein derartiges Vorgehen ist aber eher nicht beabsichtigt - also Zurückhaltung! | |
| | #19 |
| AW: Verletzen Aufgaben aus einem Buch das Copyrightrecht? und wenn Du nun von Deinen Vorhaben ganz oder teilweise abläßt - wars bestimmt soweit ne gute Werbung für das benannte Buch, oder? : )) Sag Kiffing - wieviel haste dafür kassiert? kleiner Scherz | |
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